Willkommen beim Immobilienservice - Final

KATHRIN   ROESSEL

 

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Das Maklerbüro befindet sich in der Bautzener Str. 58 in 02943 Weißwasser

Geschäftszeiten:  Di.:   14:00 Uhr - 17:00 Uhr und
                               Do.:  14:00 Uhr - 17:00 Uhr 
                               Mo., Mi., Fr. und Sa. nach Vereinbarung

Ihr Immobilienservice in Weißwasser, Boxberg, Bad Muskau, Krauschwitz, Gablenz, Sagar, Weißkeißel, Spremberg, Schleife, Halbendorf, Pechern, Döbern ...

Der Immobilienservice Kathrin Rössel ist für Sie seit Juni 2002 erfolgreich im Verkauf und in der Vermietung u. a. in den o. g. Orten tätig. Dieser Erfolg ist auf umfassende lokale Marktkenntnisse zurückzuführen.

Für die Vermittlung einer Immobilie ist ein engagierter, sachkundiger und zuverlässiger Immobilienmakler von unschätzbarem Wert.

Eine Immobilie zu verkaufen bzw. zu vermieten setzt großes Vertrauen in den Immobilienmakler voraus.

Immobilien stellen einen hohen Wert dar, deshalb ist es äußerst wichtig mit dem entsprechenden Fingerspitzengefühl an die Vermarktung zu gehen.

Vertrauen Sie unseren Marktkenntnissen und unseren langjährigen praxisbewährten Erfahrungen.

Gemeinsam stellen wir fest, welche Verkaufs- bzw. Vermietungschancen Ihr Objekt hat.

Wir behandeln Ihre Immobilien wie unsere eigenen.

In einem persönlichen Gespräch mit Rücksicht auf Ihre individuellen Wünsche stehen wir Ihnen gern beratend zur Seite.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter +49 35 76 21 63 02 oder +49 15 11 16 64 59 6.

 


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S c h n e l l b e w e r t u n g s t o o l   
für Häuser und Eigentumswohnungen 

in Sachsen und Brandenburg!

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Terminvereinbarung

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Der Termin wird Ihnen per Mail bestätigt.

Katrin Rössel


Kaufnebenkosten

Nutzen Sie den Notarrechner, um die Kaufnebenkosten zu ermitteln.
Sie finden diesen unter SERVICE > LIQUIDITÄT!



Energieausweisinfo

Die Energieeinsparverordnung ist am 01.05.2014 in Kraft getreten und wurde weiter verschärft. Viele Immobilieneigentümer kennen ihre Pflicht nicht!
Es drohen Bußgelder bei Nichtbeachtung oder Ignoranz!


Weiterbildungspflicht

Immobilienmakler und auch Wohnimmobilienverwalter sind zur Weiterbildung im nachfolgenden Zeitraum verpflichtet:
20 Stunden innerhalb von 3 Jahren.
Anderenfalls droht der Widerruf der Erlaubnis zum Makeln. Dieses neue Gesetz tritt ab dem 01.08.2018 in Kraft.
Über die Fortbildungen sind Kunden und Eigentümer zu informieren, damit diese in der Lage sind, den Makler und dessen fachliche Kompetenz einschätzen zu können.

Schauen Sie bitte hierzu auf der Seite „Wir über uns“ nach. Auf dieser Seite werden alle Weiterbildungen dokumentiert.
Aktuell haben wir 27,9 h von 20 Stunden zu erfüllenden nachgewiesen!